Das Institut für Forensische
Psychiatrie und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfüllen - neben
Forschungs- und Lehraufgaben - weitere Aufgaben. Hierzu gehören
verschiedene Dienstleistungen:
Forensische Begutachtungen
Liste zertifizierter
Sachverständiger
Beratung psychisch gestörter
Rechtsbrecher
Begutachtung und Beratung
forensischer Institutionen/Wissenschaftliche Evaluation
Fort- und Weiterbildung
Sonstige Dienstleistungen
Auf offizielle Aufforderung von
Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden und Forensischer
Einrichtungen (auch außerhalb Berlins) werden von den Mitarbeitern des
Instituts Gutachten erstattet. Sogenannte Privatgutachten werden nur in
seltenen Ausnahmefällen erstellt; möglich ist auch eine
methodenkritische Beratung von Juristen im Hinblick auf vorliegende
Gutachten.
Es wird um vorherige telefonische Absprache gebeten
(Tel. 030-8445 1411), um angesichts beschränkter Zeitkapazitäten die
vergebliche Zusendung von Akten und Aufträgen zu vermeiden.
Gutachten werden in folgenden Bereichen erstattet:
- Gutachten zur Schuldfähigkeit
(§§ 20, 21 StGB) und zu den Voraussetzungen einer Maßregel der
Besserung und Sicherung (§§ 63ff)
- Gutachten und Stellungnahmen zur Straf- und Entwicklungsreife
(§§ 3, 105 JGG)
- Kriminalprognostische Gutachten
zur Frage der bedingten Entlassung aus dem Maßregelvollzug, aus
lebenslanger Freiheitsstrafe oder bei langer Haftstrafe
- In Einzelfällen Gutachten zur Vollzugsgestaltung, zur
Lockerungsprognose, zur Behandlungsindikation und Therapiemotivation
von Straftätern
- Gutachten zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
- Gutachten
zur Aussagetüchtigkeit eines Zeugen
- Nach Maßgabe
zeitlicher Möglichkeiten: Gutachten zur Testierfähigkeit, zur
Deliktsfähigkeit von Kindern und zu anderen zivilrechtlichen
Fragestellungen
Ansprechpartner für Gutachten mit eher psychiatrischen
Schwerpunkten:
Ansprechpartner für Gutachten mit eher psychologischen
Schwerpunkten:
Im Institut erfolgen keine Begutachtungen zur Fahreignung,
nach dem Transsexuellengesetz und aus Kapazitätsgründen derzeit keine
sozialgerichtlichen Begutachtungen.
Zum Erwerb des Zertifikats "Forensische
Psychiatrie" der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie
und Nervenheilkunde (DGPPN) muß der Betreffende Facharzt für
Psychiatrie sein und in Anschluß an das Medizinstudium und die
fünfjährige Facharztausbildung mindestens drei Jahre im Bereich der
forensischen Psychiatrie gearbeitet haben. Er muß insbesondere ein Jahr
Tätigkeit im psychiatrischen Maßregelvollzug oder einem psychiatrischen
Haftkrankenhaus nachweisen und 240 Stunden theoretische Fortbildung
spezifisch im forensisch-psychiatrischen Themengebiet. Er muß zudem 70
supervidierte Gutachten in mehreren Rechtsgebieten nachweisen, jedoch
mit dem strafrechtlichen Schwerpunkt Schuldfähigkeit und
Kriminalprognose. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, sind dem
Zertifizierungsausschuß fünf Gutachten zur Überprüfung einzureichen.
Eine Liste der zertifizierten Sachverständigen auf dem aktuellen Stand
findet sich auch auf der Homepage der DGPPN: http://media.dgppn.de/mediadb/media/dgppn/pdf/referate/forensische/zertifiziertegutachterinnen-dgppn.pdf
Eine vergleichbare Zertifizierung gibt es in der Psychologie. Hier
umfaßt die Weiterbildung 375 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten,
die sich wie folgt aufteilen:
- 240 UE
Weiterbildungsseminare
- 120 UE Fachteam-Arbeit
- 15 UE Beratung der forensisch-psychologischen
Prüfungsgutachten
Hinzu kommen Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der
Weiterbildungsseminare, Arbeit im Fachteam, die Anfertigung von
schriftlichen Falldarstellungen bzw. Prüfungsgutachten,
Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen. Eine Auflistung der
Diplom-Psychologen, die nach Abschluß ihres Studiums diese
rechtspsychologische Ausbildung durchlaufen haben, findet sich auf der
Homepage der Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher
Psychologinnen und Psychologen (BDP) unter http://www.dpa-bdp.de/spezpsych/register2.php?tabelle=Rechtspsychologen&action=update&sort=Name
Im Institut für Forensische Psychiatrie
besteht die Möglichkeit der Beratung von psychisch gestörten
Straftätern, Haftentlassenen und strafrechtlich gefährdeten Menschen im
Hinblick auf ambulante Therapiemöglichkeiten. Hier bitten wir um
vorherige Terminabsprache.
Ansprechpartner ist Dipl. Soz.-Päd. Bernd Sprenger
(030-8445 1411; bernd.sprenger@charite.de)
Das Institut für Forensische Psychiatrie
führt Institutionenbegutachtung durch, insbesondere Begutachtungen von
Krankenhäusern des Maßregelvollzugs sowie von sozialtherapeutischen
Einrichtungen im Hinblick auf Qualitätssicherung.
Zur Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Effizienzförderung sind
die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zur Evaluation
forensischer Institutionen möglich, insbesondere von Krankenhäusern des
Maßregelvollzugs sowie von sozialtherapeutischen Einrichtungen.
Schließlich sind Mitarbeiter des Instituts aktiv in Coaching-Funktionen
im forensisch-psychiatrischen Bereich, insbesondere in der externen,
struktur- oder fallbezogenen Beratung von Kliniken des Maßregelvollzugs.
Das Institut für Forensische Psychiatrie
bietet regelmäßig Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung von
Berufstätigen in forensischen Berufsfeldern an. Ankündigungen zu
aktuellen Veranstaltungen finden Sie im Internet unter
http://www.forensik-berlin.de/veranstaltungen/veranstaltungen.html
In besonderen Einzelfällen sind auf Nachfrage auch
gezielte Fortbildungsveranstaltungen zu abgesprochenen Themenfeldern
möglich.
Weitere Dienstleistungen des Instituts für Forensische Psychiatrie, die
nach Absprache in Anspruch genommen werden können:
- Wissenschaftliche Aufklärung der Öffentlichkeit zu Problemen
der forensischen Psychiatrie und der Rechtspsychologie (Gewalt,
Sexualdelinquenz, Umgang mit psychisch gestörten Tätern, Prognose,
"Lügendetektor" etc.) über Medien wie Presse und Fernsehen
- Wissenschaftliche Beratung von Obergerichten zu speziellen
Fragen der Forensischen Psychiatrie und der Rechtspsychologie
- Politikberatung zu forensischen Fragestellungen
- Beratung bei speziellen kriminalistischen Fragen
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