Institut für Forensische Psychiatrie
 
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Dienstleistung

Das Institut für Forensische Psychiatrie und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfüllen - neben Forschungs- und Lehraufgaben - weitere Aufgaben. Hierzu gehören verschiedene Dienstleistungen:

Forensische Begutachtungen
Liste zertifizierter Sachverständiger
Beratung psychisch gestörter Rechtsbrecher
Begutachtung und Beratung forensischer Institutionen/Wissenschaftliche Evaluation
Fort- und Weiterbildung
Sonstige Dienstleistungen


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Forensische Begutachtungen

Auf offizielle Aufforderung von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden und Forensischer Einrichtungen (auch außerhalb Berlins) werden von den Mitarbeitern des Instituts Gutachten erstattet. Sogenannte Privatgutachten werden nur in seltenen Ausnahmefällen erstellt; möglich ist auch eine methodenkritische Beratung von Juristen im Hinblick auf vorliegende Gutachten.

Es wird um vorherige telefonische Absprache gebeten (Tel. 030-8445 1411), um angesichts beschränkter Zeitkapazitäten die vergebliche Zusendung von Akten und Aufträgen zu vermeiden.

Gutachten werden in folgenden Bereichen erstattet:
  • Gutachten zur Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) und zu den Voraussetzungen einer Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 63ff)
  • Gutachten und Stellungnahmen zur Straf- und Entwicklungsreife (§§ 3, 105 JGG)
  • Kriminalprognostische Gutachten zur Frage der bedingten Entlassung aus dem Maßregelvollzug, aus lebenslanger Freiheitsstrafe oder bei langer Haftstrafe
  • In Einzelfällen Gutachten zur Vollzugsgestaltung, zur Lockerungsprognose, zur Behandlungsindikation und Therapiemotivation von Straftätern
  • Gutachten zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
  • Gutachten zur Aussagetüchtigkeit eines Zeugen
  • Nach Maßgabe zeitlicher Möglichkeiten: Gutachten zur Testierfähigkeit, zur Deliktsfähigkeit von Kindern und zu anderen zivilrechtlichen Fragestellungen
Ansprechpartner für Gutachten mit eher psychiatrischen Schwerpunkten: Ansprechpartner für Gutachten mit eher psychologischen Schwerpunkten: Im Institut erfolgen keine Begutachtungen zur Fahreignung, nach dem Transsexuellengesetz und aus Kapazitätsgründen derzeit keine sozialgerichtlichen Begutachtungen.


Liste zertifizierter Sachverständiger

Zum Erwerb des Zertifikats "Forensische Psychiatrie" der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) muß der Betreffende Facharzt für Psychiatrie sein und in Anschluß an das Medizinstudium und die fünfjährige Facharztausbildung mindestens drei Jahre im Bereich der forensischen Psychiatrie gearbeitet haben. Er muß insbesondere ein Jahr Tätigkeit im psychiatrischen Maßregelvollzug oder einem psychiatrischen Haftkrankenhaus nachweisen und 240 Stunden theoretische Fortbildung spezifisch im forensisch-psychiatrischen Themengebiet. Er muß zudem 70 supervidierte Gutachten in mehreren Rechtsgebieten nachweisen, jedoch mit dem strafrechtlichen Schwerpunkt Schuldfähigkeit und Kriminalprognose. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, sind dem Zertifizierungsausschuß fünf Gutachten zur Überprüfung einzureichen. Eine Liste der zertifizierten Sachverständigen auf dem aktuellen Stand findet sich auch auf der Homepage der DGPPN: http://media.dgppn.de/mediadb/media/dgppn/pdf/referate/forensische/zertifiziertegutachterinnen-dgppn.pdf

Eine vergleichbare Zertifizierung gibt es in der Psychologie. Hier umfaßt die Weiterbildung 375 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, die sich wie folgt aufteilen:

  • 240 UE Weiterbildungsseminare
  • 120 UE Fachteam-Arbeit
  • 15 UE Beratung der forensisch-psychologischen Prüfungsgutachten
Hinzu kommen Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Weiterbildungsseminare, Arbeit im Fachteam, die Anfertigung von schriftlichen Falldarstellungen bzw. Prüfungsgutachten, Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen. Eine Auflistung der Diplom-Psychologen, die nach Abschluß ihres Studiums diese rechtspsychologische Ausbildung durchlaufen haben, findet sich auf der Homepage der Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) unter http://www.dpa-bdp.de/spezpsych/register2.php?tabelle=Rechtspsychologen&action=update&sort=Name




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Beratung psychisch gestörter Rechtsbrecher

Im Institut für Forensische Psychiatrie besteht die Möglichkeit der Beratung von psychisch gestörten Straftätern, Haftentlassenen und strafrechtlich gefährdeten Menschen im Hinblick auf ambulante Therapiemöglichkeiten. Hier bitten wir um vorherige Terminabsprache.

Ansprechpartner ist Dipl. Soz.-Päd. Bernd Sprenger (030-8445 1411; bernd.sprenger@charite.de)


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Begutachtung und Beratung forensischer Institutionen/Wissenschaftliche Evaluation

Das Institut für Forensische Psychiatrie führt Institutionenbegutachtung durch, insbesondere Begutachtungen von Krankenhäusern des Maßregelvollzugs sowie von sozialtherapeutischen Einrichtungen im Hinblick auf Qualitätssicherung.

Zur Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Effizienzförderung sind die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zur Evaluation forensischer Institutionen möglich, insbesondere von Krankenhäusern des Maßregelvollzugs sowie von sozialtherapeutischen Einrichtungen.

Schließlich sind Mitarbeiter des Instituts aktiv in Coaching-Funktionen im forensisch-psychiatrischen Bereich, insbesondere in der externen, struktur- oder fallbezogenen Beratung von Kliniken des Maßregelvollzugs.


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Fort- und Weiterbildung

Das Institut für Forensische Psychiatrie bietet regelmäßig Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung von Berufstätigen in forensischen Berufsfeldern an. Ankündigungen zu aktuellen Veranstaltungen finden Sie im Internet unter

http://www.forensik-berlin.de/veranstaltungen/veranstaltungen.html

In besonderen Einzelfällen sind auf Nachfrage auch gezielte Fortbildungsveranstaltungen zu abgesprochenen Themenfeldern möglich.


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Sonstige Dienstleistungen

Weitere Dienstleistungen des Instituts für Forensische Psychiatrie, die nach Absprache in Anspruch genommen werden können:
  • Wissenschaftliche Aufklärung der Öffentlichkeit zu Problemen der forensischen Psychiatrie und der Rechtspsychologie (Gewalt, Sexualdelinquenz, Umgang mit psychisch gestörten Tätern, Prognose, "Lügendetektor" etc.) über Medien wie Presse und Fernsehen
  • Wissenschaftliche Beratung von Obergerichten zu speziellen Fragen der Forensischen Psychiatrie und der Rechtspsychologie
  • Politikberatung zu forensischen Fragestellungen
  • Beratung bei speziellen kriminalistischen Fragen
Letzte Änderung: September 2009
Gestaltung: Anett Galow
Betreuung: Björn Busse
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