Falsche Geständnisse
Prof. Dr. phil. Renate Volbert & Dr. med. Steffen Lau
Obwohl es unplausibel erscheint, dass Menschen falsch
gestehen, gibt es nachweislich falsche Geständnisse. In einer
amerikanischen Analyse von Fällen von Gewalt- und Sexualdelikten, in
denen durch nachträgliche DNA-Analysen die Unschuld eines bereits
Verurteilten festgestellt wurde, lagen in etwa einem Viertel dieser
Fälle falsche Geständnisse vor (Drizen & Leo, 2004). In einer
Analyse von Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland aus den 50er und
60er Jahren betrug der Anteil von Falschgeständnissen bei den mehr als
1000 Wiederaufnahmeverfahren knapp 7 Prozent. Es
gibt sowohl situative als auch
personale Risikofaktoren für die Entstehung von Falschgeständnissen. Situative FaktorenEine
Beschuldigtenvernehmung beinhaltet aus strukturellen Gründen bereits
eine gewisse suggestive Potenz, auch wenn der Vernehmende nicht „um
jeden Preis“ bemüht ist, ein Geständnis zu erzielen. Wird jemand als
Beschuldigter vernommen, gibt es Gründe anzunehmen, dass der
Beschuldigte der Täter ist; der Befragende geht also zwangsläufig mit
einer Voreinstellung in die Befragung. Erklärt der Beschuldigte, dass
der Vorwurf nicht zutrifft, wird diese Aussage in der Regel nicht zu
einer Revidierung der Ausgangshypothese des Befragenden führen, da auch
ein Teil der tatsächlichen Täter den Vorwurf fälschlicherweise
abstreitet. Es wäre deswegen auch nicht angemessen, die
Ausgangshypothese sofort auf der Basis des Abstreitens des
Beschuldigten zu verwerfen. Andererseits ist dadurch aber auch ein
Unschuldiger mit einem Befragenden konfrontiert, der eine spezifische
Voreinstellung hat und der sich durch entgegenstehende Information
nicht ohne weiteres von seiner Voreinstellung abbringen lässt. Wird das
Suggestionspotential dieser Art von Befragungssituation nicht erkannt
und durch den bewussten oder unbewussten Einsatz von suggestiven
Befragungstechniken verstärkt, kann es bei andauernder Befragung zu der
Induktion falscher Geständnisse kommen. Eine Vernehmungsmethode, die in
diesem Zusammenhang besonders in Kritik geraten ist, ist die vor allem
in den USA verbreitete so genannte „Reid-Technique“ (Inbau, Reid,
Buckley & Jayne, 2001). Ein Bestandteil dieser Technik ist es,
ggf. auch mit der Behauptung fiktiver Beweise den Widerstand der
Befragten zu brechen. Mit Laboruntersuchungen ist aber demonstriert
worden, dass die Präsentation falscher belastender Beweise einen
starken Effekt auf die Bereitschaft hat, falsche Geständnisse
abzulegen. Auch so genannte Minimisierungstechniken haben sich in
Laboruntersuchungen als problematisch erwiesen (zusammenfassend Volbert
& Böhm, 2008). Personale
FaktorenAls
besondere Risikogruppen für falsche Geständnisse wurden Jugendlichen
sowie Beschuldigte mit intellektuellen Beeinträchtigungen und
psychiatrischen Erkrankungen identifiziert (zusammenfassend Volbert
& Böhm, 2008) Es ist anzunehmen, dass minderbegabte Person
ihrer Entscheidungen stärker als andere von momentanen situativen
Umständen abhängig machen, also in höherem Maße bereit sind, einem
aktuellen Befragungsdruck nachzugeben, um die aversive Situation zu
beenden, zumal sie langfristige rechtliche Konsequenzen aus ihrem
Verhalten vergleichsweise schlecht antizipieren können. Störungen der
Realitätskontrolle, der Wahrnehmung, des Denkens oder auch
Angststörungen erhöhen möglicherweise das Risiko erhöhen in suggestiven
Befragungssituationen falsche Geständnisse abzugeben. Häufigkeit falscher GeständnisseDie
genaue Häufigkeit falscher Geständnisse lässt sich naturgemäß schwer
beziffern, da in der Regel ein Außenkriterium fehlt. Von Gudjonsson und
Kollegen wurden in Island und Dänemark verschiedene Umfragen
durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommen, dass insbesondere in der
Gruppe der mehrfach von der Polizei als Beschuldigte Vernommenen mehr
als 10 % angaben, bereits einmal ein falsches Geständnis abgelegt zu
haben (Gudjonsson & Sigurdsson, 1994; Sigurdsson &
Gudjonsson, 1996; vergleich auch Gudjonsson, Sigurdsson, Asgeirsdottir
& Sigfusdottir, 2006) Die Hälfte der Befragten gab dabei den
Schutz eines anderen als Grund an, die andere Hälfte machte den
polizeilichen Befragungsdruck verantwortlich, zusätzlich wurde genannt,
man habe damit eine weitere Verwahrung bei der Polizei vermeiden
wollen. Viele der angegebenen falschen Geständnisse bezogen sich
allerdings auf kleinere Delikte wie Diebstahl und Sachbeschädigung. Es
ist fraglich, ob die erhobenen Häufigkeiten auf andere Länder
übertragen werden können; die jeweilige Quote von Falschgeständnissen
wird von verschiedenen Faktoren, nicht zuletzt der polizeilichen
Vernehmungspraxis abhängen (vgl. Gudjonsson, 2003). Natürlich stellen
Selbstauskünfte ohne zusätzliches Außenkriterium ein nicht
unproblematisches Maß dar, sie bieten aber einen Zugang zu einer
empirisch schwer zu erfassenden Fragestellung, die mit anderen
Methoden, die andere Einschränkungen haben, zu kombinieren ist. Eigene UntersuchungenGeständnisverhalten
von MaßregelvollzugspatientenBislang ist fast
ausschließlich das Geständnisverhalten von allgemeinen Stichproben oder
von Inhaftierten in Strafanstalten untersucht worden. Um das
Geständnisverhalten in der genannten Risikogruppe psychisch erkrankter
und minderbegabter Personen näher zu beleuchten, wurde eine
Untersuchung mit Maßregelvollzugspatienten durchgeführt.Bislang ist
fast ausschließlich das Geständnisverhalten von allgemeinen Stichproben
oder von Inhaftierten in Strafanstalten untersucht worden. Um das
Geständnisverhalten in der genannten Risikogruppe psychisch erkrankter
und minderbegabter Personen näher zu beleuchten, wurde eine
Untersuchung mit Maßregelvollzugspatienten durchgeführt. In
einer laufenden Untersuchung werden Maßregelvollzugspatienten befragt,
wie sie sich in der Vergangenheit in polizeilichen
Beschuldigtenvernehmungen verhalten haben, was sie zu zutreffenden
Geständnissen motiviert hat, ob es zu falschen Geständnisses gekommen
ist, was ggf. die Beweggründe für falsche Geständnisse gewesen sind und
ob sie im Laufe des Verfahrens (wahre oder falsche) Geständnisse
zurückgezogen haben. Entstehungsbedingungen von
falschen GeständnissenWie weiter oben erörtert wurde, sind
die Risiken für falsche Geständnisse u.a. abhängig von der
polizeilichen Vernehmungspraxis, die von Land zu Land variiert.
Beispielsweise ist die Präsentation falscher Beweise, die nach
vorliegenden empirischen Erkenntnissen die Gefahr falscher Geständnisse
erhöht, in amerikanischen Vernehmungen erlaubt, in deutschen
Vernehmungen ist dagegen jede Form von Täuschung verboten. Um
spezifische Risikofaktoren in deutschen Verfahren zu
identifizieren sollen deutsche Fälle nachgewiesener
Falschgeständnisse im Hinblick auf die spezifischen verursachenden
Faktoren analysiert werden. [Hinweise auf entsprechende Fälle werden
jederzeit gerne entgegengenommen.]
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