Institut für Forensische Psychiatrie
 
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Konstanz in erlebnisbasierten und erfundenen Aussagen

Dr. phil. R. Volbert

Sowohl bei richterlichen wie auch bei psychologischen Beurteilungen der Glaubhaftigkeit einer Aussage kommt der Aussagekonstanz bei wiederholter Befragung eine wichtige Rolle zu. Es wird dabei davon ausgegangen, daß aufgrund gedächtnispsychologischer Gegebenheiten Konstanz in bestimmten Aspekten auch über längere Erinnerungsintervalle hinweg zu erwarten ist (beispielsweise Schilderung des zentralen Kerngeschehens, Benennung der beteiligten Personen), während in anderen Aspekten Inkonstanzen auftreten (beispielsweise Angaben zur Reihenfolge bei mehreren Handlungssequenzen oder zum Schmerzerleben). Bislang liegen jedoch kaum empirische Überprüfungen zu diesen Annahmen vor. Weder sind die Zuordnungen von Items zu der Kategorie der "erwarteten Konstanzen" bzw. der "erwarteten Inkonstanzen", wie sie beispielsweise von Arntzen (1993)¹ formuliert werden, empirisch überprüft, noch ist systematisch untersucht worden, ob Unterschiede bezüglich der Konstanz zwischen erlebnisbasierten und erfundenen Aussagen existieren. In einer Untersuchungsreihe wurde diesen Fragen nachgegangen.

Untersucht wurden sowohl Aussagen von Erwachsenen wie von kindlichen Versuchspersonen. Dreißig Kinder zwischen sieben und neun Jahren berichteten ein erlebnisbasiertes und ein erfundenes Ereignis und wurden nach acht Wochen sowie nach einem Jahr erneut hierzu befragt. Ebenso schilderten 15 Erwachsene ein wahres und ein erfundenes Ereignis und wurden nach einem Intervall von acht Wochen erneut interviewt. In jedem Interview wurde jede Sinneinheit einer Unterkategorie der Gruppe "erwartete Konstanzen" bzw. "erwartete Inkonstanzen" zugeordnet und anschließend im Vergleich zum vorherigen Befragungszeitpunkt als Übereinstimmung, einfache Ergänzung, qualifizierte Ergänzung oder Widerspruch kodiert. Informationen, die nur im vorherigen und nicht im späteren Interview genannt wurden, wurden entsprechend als Auslassungen kodiert. Unterschieden wurde zusätzlich, ob die jeweilige Information im freien Bericht bzw. auf offene Fragen produziert wurde oder ob sie erst auf spezifische Fragen erfolgte.

Bei allen Vergleichen zeigten sich erwartungsentsprechend mehr Übereinstimmungen in der Kategorie der "erwarteten Konstanzen" als in der Kategorie der "erwarteten Inkonstanzen". Wahre und falsche Aussagen wiesen unterschiedliche Konstanzmuster auf: Bei allen Vergleichen traten in unwahren Aussagen signifikant mehr Widersprüche auf. Qualifizierte Ergänzungen fanden sich dagegen (zumindest nach den 8-Wochen-Intervallen) signifikant häufiger in wahren Aussagen. Nicht bestätigt werden konnte hingegen in diesen Arbeiten die Auffassung, daß ein Muster von differenzierter Inkonstanz (Übereinstimmungen in der Kategorie der "erwarteten Konstanzen"; inkonstante Angaben in der Kategorie der "erwarteten Inkonstanzen") ein Glaubhaftigkeitsmerkmal darstellt. Entsprechende Muster traten nämlich in ähnlichem Ausmaß in wahren und in falschen Aussagen auf. In beiden Kategorien konstante Aussagen fanden sich dagegen besonders häufig in wahren, in beiden Kategorien inkonstante Angaben dagegen besonders häufig in erfundenen Darstellungen.

Zur Zeit wird überprüft, inwieweit die Konstanzeinschätzungen von gutachterlich tätigen Experten mit den Detailanalysen übereinstimmen, auf welche Aussageaspekte Experten ihre Konstanzeinschätzungen stützen und welche Bedeutung diese Konstanzeinschätzungen für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Darstellung haben.


¹ Arntzen, F. (1993). Psychologie der Zeugenaussage. System der Glaubwürdigkeitsmerkmale. (3. Aufl.), München: Beck.



Letzte Änderung: August 2001
Gestaltung: Anett Galow
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