Institut für Forensische Psychiatrie
 
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Übersicht, Geschichte und Stellung, Forschungsaktivitäten, Praktische Aufgaben
 

Übersicht

Forensische Psychiatrie und Psychologie befassen sich mit dem Zusammenhang von Straftaten und psychischer Verfassung der daran als Täter und Opfer beteiligten Menschen. Hinsichtlich der Rechtsbrecher geht es um die Beurteilung ihrer Persönlichkeiten, ihrer Einstellungen und Handlungsbereitschaften, ihrer psychischen Stärken und Schwächen sowie ihren Entwicklungen hin zur Straffälligkeit. Psycho- und sozialtherapeutische Einwirkungsmöglichkeiten auf Strafttäter werden entwickelt und evaluiert. Erleben und Reaktionen der Opfer von Straftaten, die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, der Zeugentüchtigkeit von Kindern und der therapeutischen Unterstützung von Opfern sind weitere Inhaltsbereiche von forensischer Psychiatrie und Psychologie. Es bestehen fließende Übergänge zur Kriminologie. "Forensisch" kommt übrigens von "forum", der Markt: das ist der klassische Ort des Gerichtsverfahrens.

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Geschichte und Stellung des Instituts

Das Institut für Forensische Psychiatrie besteht seit April 1970 als eigenständige Einrichtung universitärer Lehre und Forschung an der Freien Universität Berlin. Erste Direktorin war Frau Prof. Dr. med. ELISABETH NAU (1900-1975), die seit 1966 als Extraordinaria die Abteilung Forensische Psychiatrie am Institut für Rechtsmedizin geleitet hatte. Von Juni 1971 bis September 1993 stand das Institut unter der Leitung von Prof. Dr. med. WILFRIED RASCH (1925-2000). Die wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeiten des Instituts haben in den letzten 20 Jahren insbesondere die Strafrechtspflege und den Straf- und Maßregelvollzug in Deutschland wesentlich beeinflußt. 1988 wurde Prof. Dr. phil. MAX STELLER auf eine Professur für Rechtspsychologie am Institut berufen. Seit März 1996 ist Prof. Dr. med. HANS-LUDWIG KRÖBER Lehrstuhlinhaber für forensische Psychiatrie und Leiter des Instituts.

Lehrstühle für Forensische Psychiatrie gibt es ansonsten nur an den Universitäten Essen und Göttingen. Abteilungen für Forensische Psychiatrie gibt es an den Universitäten München, Würzburg, Regensburg, Homburg und Hamburg. Sektionen/Arbeitsgruppen für Forensische Psychiatrie gibt es in Tübingen, Heidelberg, Ulm (für Forensische Psychotherapie) und Dresden. Eine Professur für Rechtspsychologie gibt es nur am Institut, sonst nirgendwo in Deutschland.

Das interdisziplinäre Lehrangebot des Instituts wird von Studierenden in Psychologie, Jura und Medizin wahrgenommen. Zudem gibt es forensisch-psychiatrische, rechtspsychologische und kriminologische Fortbildungsangebote für Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte, für Ärzte, Psychologen und Sozialpädagogen im Bereich der forensischen Psychiatrie, des Maßregelvollzugs und des Strafvollzugs. Mitarbeiter des Instituts sind beteiligt an der Weiterbildung zu den Zertifikaten Forensische Psychiatrie sowie Rechtspsychologie; der Institutsleiter ist befristet auch zur Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ermächtigt.
Zentrale Veranstaltungen des Instituts, die sich an alle forensisch Interessierten wenden, sind das interdisziplinäre Kolloquium mit zumeist auswärtigen Referenten montags von 18-20 Uhr (mehrmals im Semester) und die jährliche Junitagung für Forensische Psychiatrie mit wechselnden Schwerpunktthemen.

Forschungsprojekte werden zu einem bedeutenden Anteil über Drittmittel finanziert, durch z.B. Bundesjustizministerium, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), VW-Stiftung etc., wodurch zusätzliche Mitarbeiter angeworben werden konnten. Der Ertrag der Forschungstätigkeit schlägt sich u.a. in jährlich über vierzig wissenschaftlichen Publikationen der Mitarbeiter nieder.

Das Institut hat keine "Betten", keine Behandlungsplätze für Täter oder Opfer. Es gibt hier aber eine Beratungsmöglichkeit durch Herrn Dipl. Soz. Päd. Sprenger zur Vermittlung von ambulanten Therapieplätzen. Das Institut ist bemüht, die Senatsverwaltungen zur Etablierung einer zentralen Nachsorgeambulanz für die Entlassenen aus Strafhaft und Maßregelvollzug zu gewinnen, bei denen eine ambulante Betreuung in den ersten beiden Jahren nach Entlassung das Rückfallrisiko noch weiter senken würde.


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Forschungsaktivitäten des Instituts für Forensische Psychiatrie

  • Verlaufs- und Rückfallforschung bei Gewalt- und Sexualdelinquenz
    Delinquenzentwicklungen bei Jugendlichen, Verlaufsformen delinquenter Lebensläufe
    Auswirkungen von Alkoholkonsum auf Delinquenzbereitschaft und Schuldfähigkeit
    Bedeutung von Persönlichkeitsstörungen für Delinquenzverläufe

  • Überprüfung und Weiterentwicklung diagnostischer Methoden für die forensische Begutachtungspraxis (Methoden zur Kriminalprognose, Methoden zur Diagnostik der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, psychophysiologische Täterschaftsdiagnostik [sog. "Lügendetektion"])

  • Voraussetzungen, Möglichkeiten und Effizienz sozial- und psychotherapeutischer Straftäterbehandlung
    Interventionsmöglichkeiten im Rahmen von Haftstrafen (Sozialtherapie etc.)

  • Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit der Aussagen von kindlichen und erwachsenen Zeugen
    Mögliche Verhaltensindikatoren für sexuellen Mißbrauch (insbesondere Bedeutung von Auffälligkeit im Sexualverhalten von Kindern)
    Belastungen im Strafverfahren für kindliche Zeugen

  • Planung struktureller und rechtlicher Änderungen im Maßregelvollzug
    Integration internationaler Erfahrungen in den Maßregelvollzug
    Die Entwicklung der Forensischen Psychiatrie in der DDR
    Aufbau und Entwicklung von Maßregelvollzug und Strafvollzug in den neuen Bundesländern

  • Qualitätsstandards und implizite Vorannahmen der psychiatrischen und psychologischen Begutachtung; Qualitätsstandards bei kriminalprognostischer Begutachtung

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Praktische Aufgaben des Instituts für Forensische Psychiatrie

  • Psychiatrische Begutachtung von Straftätern auf ihre Schuldfähigkeit
  • Begutachtung jugendlicher Straftäter auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie Begutachtung heranwachsender Straftäter auf ihre Entwicklungsreife

  • Kriminalprognostische Begutachtung von Strafgefangenen in Hinsicht auf Lockerungen und bedingte Entlassung
    Begutachtung von strafrechtlich untergebrachten Patienten der Maßregelvollzugskliniken und von Straftätern in Sicherungsverwahrung in Hinsicht auf Lockerungen und bedingte Entlassung

  • Psychologische Begutachtung der Zeugentüchtigkeit von Kindern
    Begutachtung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von kindlichen und erwachsenen Zeugen (z.B. in Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs)

  • Beratung von psychisch gestörten Straftätern im Hinblick auf ambulante Therapiemöglichkeiten
    Beratung von Kliniken des Maßregelvollzugs und von Einrichtungen der Sozialtherapie bei Konzeptentwicklung und Therapieplanung, Evaluation, Qualitätsmanagement
    Wissenschaftliche Beratung von Obergerichten und weiteren Institutionen der Strafverfolgung und des Strafvollzugs in forensisch-psychiatrischen und rechtspsychologischen Fragen
    Wissenschaftliche Beratung von rechtspolitischen Entscheidungsträgern

  • Wissenschaftliche Aufklärung der Öffentlichkeit über Probleme der forensischen Psychiatrie und der Rechtspsychologie (Gewalt, Sexualdelinquenz, Umgang mit psychisch gestörten Tätern, Prognose, "Lügendetektor" etc.) über Medien wie Presse und Fernsehen

  • Ausbildung von Medizin-, Psychologie- und Jurastudenten in forensischer Psychiatrie und Psychologie

  • Weiterbildung von Psychiatern, Rechtsmedizinern und Psychologen
  • Fortbildung von Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten, Psychiatern, Psychologen, Sozialpädagogen in forensischer Psychiatrie und Psychologie



Letzte Änderung: Juni 2001
Gestaltung: Anett Galow
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