Curriculum "Rechtspsychologie"
in der Region Deutschland-Ost
Die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen - das sind die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) - haben eine Rahmenordnung für Weiterbildung in Rechtspsychologie verabschiedet. Ziel dieser Weiterbildung ist es, eine fundierte wissenschaftliche und praktische Qualifikation für die psychologische Berufstätigkeit im Bereich des Rechtswesens zu erlangen. Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und wird bei erfolgreicher Teilnahme mit einer Zertifizierung zum bzw. zur
Fachpsychologen/Fachpsychologin für Rechtspsychologie (DGPs/BDP)
abgeschlossen. Zertifikat und Titel dokumentieren gegenüber den Auftraggebern rechtspsychologischer Leistungen vertiefte Kenntnisse und erweiterte praktische sowie theoretische Kompetenzen für psychologische Tätigkeiten im Rechtswesen.
Die Umsetzung der Weiterbildung erfolgt in verschiedenen Regionen Deutschlands durch Kooperationen zwischen Hochschuleinrichtungen, Praxiseinrichtungen und dem BDP. Für die Region "Deutschland-Ost" sind Träger der Weiterbildung:
als Vertreter von Hochschuleinrichtungen
· das Institut für Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Benjamin Franklin der Freien Universität Berlin,
für den BDP
· die Deutsche Psychologen Akademie (DPA), Niederlassung Berlin,
als Vertreter von Praxiseinrichtungen
· das Institut Gericht & Familie Berlin-Brandenburg e.V. (IGF) und
· die Klinik für Forensische Psychiatrie am Sächsischen Krankenhaus für Neurologie und Psychiatrie Arnsdorf.
Die Weiterbildungsgänge wurden durch den Föderationsvorstand der Deutschen Psychologenvereinigungen geprüft und akkreditiert, ihre Durchführung wird durch Regionale Gremien gewährleistet. Die Aufgaben der Regionalen Gremien bestehen dabei vor allem in der Initiierung und der Überwachung einer sachgerechten Umsetzung der Weiterbildungsgänge, in der kontinuierlichen Weiterentwicklung der zugrundeliegenden Curricula, in der Auswahl von Referenten, Supervisoren, Beratern und Prüfern sowie in der Prüfung der Zertifizierungsvoraussetzungen und der Zertifizierung erfolgreich abgeschlossener Weiterbildungen. In der Region Deutschland-Ost besteht das Regionale Gremium derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Dr. Rainer Balloff (Vertreter des IGF; stellvertretender Sprecher)
Dr. Klaus-Peter Dahle (Vertreter des Instituts für Forensische Psychiatrie; Sprecher)
Prof. Dr. Thomas Fabian (Vertreter des Akkreditierungsausschusses)
Dr. Christiane Herbig (Vertreterin der Klinik für Forensische Psychiatrie, Arnsdorf)
Dipl.-Psych. Marga Henkel-Gessat (Vertreterin der DPA)
Prof. Dr. Max Steller (Vertreter des Akkreditierungsausschusses)
Zugangsvoraussetzungen
Die Weiterbildung zum Fachpsychologen bzw. zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie versteht sich als berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot für Diplompsychologinnen und Diplompsychologen. Es setzt somit ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie sowie eine berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspsychologie voraus.
Umfang der Weiterbildung und Zertifizierungsanforderungen
Die Weiterbildung ist so angelegt, daß sie im Regelfall innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden kann. Für die Zertifizierung zum Fachpsychologen bzw. zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie sind erforderlich:
- Eine mindestens 3jährige einschlägige rechtspsychologische Berufspraxis,
- theoretische Weiterbildung in den unten genannten Themenbereichen (Schwerpunktbereiche) im Umfang von mindestens 240 UE (Unterrichtseinheiten á 45 min),
- erfolgreiche 45-minütige schriftliche Prüfungen in den unten genannten Themenbereichen,
- supervidierte Fachteamarbeit im Umfang von mindestens 120 UE,
- die Vorstellung und Bearbeitung von mindestens 10 eigenen rechtspsychologischen Fällen im Fachteam aus mindestens drei der unten genannten inhaltlichen Schwerpunktbereichen C bis G, wovon mindestens fünf Fälle forensisch-psychologische Gutachten sein müssen; diese zehn Fälle sind als schriftliche Falldarstellungen zur Anerkennung einzureichen,
- die Erstellung dreier weiterer Prüfungsgutachten aus zwei der unten genannten Schwerpunktbereiche C bis G unter fachkundiger Begleitung eines vom Regionalen Gremium anerkannten Beraters (15 UE), wobei es sich bei einem dieser Prüfungsfälle, anstelle eines Gutachtens, auch um einen einschlägigen Interventionsfall mit ausführlicher Dokumentation handeln kann,
- erfolgreiche einstündige mündliche Prüfungen zu jedem der Prüfungsfälle,
- die schriftliche Erklärung und Verpflichtung des Kandidaten, die veröffentlichten berufsethischen Grundsätze der Föderationspartner (DGPs und BDP) einzuhalten.
Weiterbildungsseminare
Die theoretischen Weiterbildungsabschnitte erfolgen in Form von Seminaren zu den unten genannten inhaltlichen Schwerpunktbereichen und müssen insgesamt mindestens 240 UE umfassen. Soweit entsprechende Lehrinhalte schon während des Studiums absolviert wurden, können auf Antrag mit entsprechenden Belegen bis zu 20% (48 UE) aus dem Studium vom Regionalen Gremium anerkannt werden. Zur Zertifizierung müssen sämtliche Schwerpunkte mit mindestens einem Seminar abgedeckt worden sein (Ausnahme: Schwerpunkt I) und die erfolgreiche Teilnahme durch eine bestandene 45minütige schriftliche Prüfung zu jedem der Schwerpunkte nachgewiesen werden.
Entsprechend der Rahmenordnung für Weiterbildung in Rechtspsychologie sind folgende Schwerpunkte abzudecken:
Schwerpunkt A - "Rechtliche Grundlagen"
Schwerpunkt B - "Empirisch-psychologische Grundlagen"
Schwerpunkt C - "Psychologie der Zeugenaussage"
Schwerpunkt D - "Psychologische Begutachtung im Strafverfahren"
Schwerpunkt E - "Psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug"
Schwerpunkt F - "Psychologische Tätigkeit im zivilrechtlichen Bereich"
Schwerpunkt G - "Psychologische Tätigkeit im Sozialrecht u. a."
Schwerpunkt H - "Psychologische Tätigkeit im Bereich der Polizei"
Schwerpunkt I - "Gesellschaftliche und ethische Rahmenbedingungen"
(die Inhalte dieses Schwerpunktbereiches werden im Rahmen der Seminare zu den übrigen Schwerpunkten behandelt)
Schwerpunkt J - "Nachbardisziplinen"
Seminare, die im Rahmen der theoretischen Weiterbildung angeboten werden, sind als Module zu den einzelnen inhaltlichen Schwerpunktbereichen zu verstehen. Gegenüber einem verschulten Weiterbildungsprogramm mit aufeinander aufbauenden Seminaren bietet ein solches Modulsystem eine größere Flexibilität und Möglichkeiten, im Rahmen der Vorgaben der Weiterbildungsordnung (alle Bereiche müssen abgedeckt sein) eigene Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte zu vertiefen. Das Curriculum der Region Deutschland-Ost sieht daher auch die Möglichkeit zur Anerkennung einschlägiger qualifizierter Fortbildungen vor, die außerhalb des hiesigen Programms absolviert wurden. Hierzu zählen insbesondere Seminare, die von akkreditierten Weiterbildungsträgern in anderen Regionen angeboten werden (seit Oktober 2000 existiert eine entsprechende Weiterbildung in der Region Deutschland-Mitte [Nordrhein-Westfalen]). Weiterhin wird derzeit eine Liste einschlägig qualifizierter Fortbildungen externer Anbieter erstellt, die im Rahmen der Weiterbildung anerkennungsfähig sind (Informationen sind zu gegebener Zeit über die DPA Berlin erhältlich).
Darüber hinaus werden im Rahmen der Weiterbildung in der Region Deutschland-Ost qualifizierte Seminare zu den Schwerpunktbereichen angeboten. Deren Organisation obliegt der DPA Berlin. Entsprechende Angebote erfolgen ab Januar 2002, die genauen Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben oder können bei der DPA Berlin erfragt werden.
Fachteam
Kernstück der praktischen Weiterbildungsabschnitte ist die supervidierte Fallarbeit in Fachteams. Für die Zertifizierung ist dabei die aktive und regelmäßige Teilnahme in einem solchen Fachteam über mindestens 120 UE erforderlich. Die Organisation und organisatorische Betreuung der Fachteams wird von der Deutschen Psychologen Akademie Standort Berlin übernommen. Ein Fachteam soll in der Regel aus vier bis höchstens sechs Personen bestehen und von einer zertifizierten Rechtspsychologin bzw. einem zertifizierten Rechtspsychologen, die/der vom Regionalen Gremium als Supervisor/-in anerkannt ist, geleitet werden. Listen anerkannter Supervisorinnen und Supervisoren können über die DPA Berlin erfragt werden.
Für die Zertifizierung zum Fachpsychologen bzw. zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie sind im Fachteam zehn selbst bearbeitete Fälle aus mindestens drei der o.g. Schwerpunkte C bis G vorzustellen und zu bearbeiten. Von diesen zehn Fällen müssen mindestens fünf Fälle forensisch-psychologische Gutachten sein. Die Bearbeitung dieser Fälle im Rahmen des Fachteams ist vom Supervisor schriftlich zu bestätigen. Ferner sind die Fälle schriftlich zu dokumentieren und zur Anerkennung bei dem Regionalen Gremium einzureichen.
Die Gründung von Fachteams ist bereits jetzt möglich.
Weitere Informationen zur Weiterbildung, zu den Seminaren oder zur Gründung von Fachteams
sowie Anmeldungen für den Weiterbildungsgang (mit den entsprechenden Bewerbungsnachweisen)
bei der
Deutschen Psychologen Akademie (DPA) Berlin, Glinkastr. 5-7 10117 Berlin Tel: 030-22489990 /Fax 22489991 e-mail: Henkel-Gessat@t-online.de, http://www.rechtspsychologie-berlin.de
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