Institut für Forensische Psychiatrie
 
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Merkblatt zu DGPPN-Zertifizierung „Forensische Psychiatrie“

Stand Dezember 2004

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) vergibt das Zertifikat „Forensische Psychiatrie“.
Antragsteller/in muß Mitglied der DGPPN sein (schließt den Bezug des „Nervenarzt“ ohne zusätzliche Kosten ein). Im „Nervenarzt“ 2000 (9), S. 763-765 finden sich die Beschlüsse der DGPPN zum Zertifikat Forensische Psychiatrie.
Die (erleichterte) Übergangsregelung galt drei Jahre lang vom 31.10.2000 bis zum 30.10.2003. Anträge nach der Übergangsregelung sind nicht mehr möglich.

Eine aktuelle Liste der Inhaber des DGPPN-Zertifikats "Forensische Psychiatrie" findet sich unter http://www.dgppn.de/referate/forensische/referate_forensische.htm


Erforderlich sind:

  • Facharztanerkennung für Psychiatrie oder Psychiatrie und Psychotherapie; mindestens dreijährige Fortbildung in forensischer Psychiatrie, davon mindestens 2 Jahre nach der Anerkennung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, oder mindestens sechsjährige forensisch-psychiatrische Tätigkeit.

  • Nachweis von mindestens 240 Stunden theoretischer Ausbildung speziell in forensischer Psychiatrie in DGPPN-akkreditierten Seminaren/Tagungen. Empfohlen wird etwa folgende Aufteilung:
    12 Stunden Grundlagen und Gutachtentechnik,
    40 Stunden Schuldfähigkeitsbegutachtung, 4 Stunden Jugendrecht,
    8 Stunden Glaubhaftigkeitsbeurteilung, Opferbegutachtung;
    4 Stunden Haft-, Vernehmungs-, Verhandlungsfähigkeit;
    56 Stunden Maßregelvollzug, Kriminaltherapie;
    40 Stunden Kriminalprognose;
    12 Stunden Gefängnispsychiatrie (Sozialtherapie, psychische Störungen in Haft etc.);
    24 Stunden Zivilrecht; 20 Stunden Sozialrecht;
    4 Stunden Verwaltungsrecht (Disziplinarrecht, Wehrtauglichkeit, Fahreignung)
    12 Stunden Rechtspsychologie und Rechtsmedizin.
    Eine Liste akkreditierter, also für die Fortbildung anerkannter Veranstaltungen findet sich u.a. im Internet unter www.med.uni-muenchen.de/forpsych/dgppn.html

  • Nachweis von mindestens 70 eigenen, supervidierten psychiatrischen Gutachten, davon etwa 50 Gutachten zu Fragen des Strafrechts (Schuldfähigkeit und Prognose), 20 zivilrechtliche, sozialrechtliche und Gutachten auf weiteren Rechtsgebieten (Betreuung, Fahreignung, etc.). Die Gutachten müssen von einem zertifizierten Psychiater supervidiert sein.

  • Ein (1) Jahr klinische Fortbildung in einer akkreditierten Klinik des Maßregelvollzugs oder einer klinisch-stationären Einrichtung des Justizvollzugs.

Was muß der Antrag für das Zertifikat „Forensische Psychiatrie“ enthalten?

Bitte keine Zeugnisse einsenden, in denen Ihnen bescheinigt wird, daß Sie alle Voraussetzungen erfüllen oder alle Gutachten gemacht haben, sondern bitte Einzelnachweise wie folgt:

  • Gutachtenliste
    Bitte keine 70 Gutachten schicken, sondern eine Liste von 70 GA mit folgenden Daten:
    Ordnungsnr. Datum Adressat Aktenzeichen Fragestellung ggf. Delikt Supervisor
    also z.B.:
    1. 30.05.96 LG Hannover 1 Js 200/96 Schuldfähigkeit Meineid Dr.XY
    2. 31.05.96 StA Hildesheim 30 Js 20/95 Verhandlungsfähigkeit Betrug Dr.XY
    3. 01.06.96 StVK Kassel 19 StVK 6/96 Kriminalprognose Totschlag etc. Dr.XY
    Die Gutachtenliste bitte gruppieren nach Strafrecht, Sozialrecht, Zivilrecht etc.
    Der Ausschuß benennt dann aus dieser Liste 5 Gutachten, die er gerne vollständig zur Einsichtnahme zugeschickt bekäme.

  • Auflistung theoretische Weiterbildung
    Gleichermaßen einreichen eine Übersichtsliste der Weiterbildungsmaßnahmen in forensischer Psychiatrie u Psychologie, die alles wesentliche (Themen, Stunden, Veranstalter, Referenten) enthält; als Anlage die Teilnahmebescheinigungen. Gezählt werden Unterrichtsstunden, nicht Zeitstunden. Bitte Kopien, nicht Originale!

  • Nachweis der therapeutischen Tätigkeit im Maßregelvollzug bzw. Strafvollzug (Nachweis durch Zeugnisse)

  • Basisdokumente
    Bitte Ärztliche Approbation und Facharztanerkennung in Kopie.

  • Curriculum vitae
    Bitte tabellarische Aufstellung von Berufstätigkeit, Weiterbildungsgang, evtl. weitere Aktivitäten seit 3. Staatsexamen.
    Falls Sie noch nicht Mitglied der DGPPN sind: Mitgliedschaft sofort beantragen beim Schatzmeister PD Dr. F.-M. Böcker, Kreiskrankenhaus Saale-Unstrut, Abt. Psychiatrie und Psychotherapie, Friedensstr. 7, 06618 Naumburg/Saale, dgppnkasse@t-online.de

  • Wissenschaftliche Aktivität
    Ggf. Aufstellung von wissenschaftl. Publikationen und Vorträgen.

  • Überweisung der Zertifizierungs-Gebühr
    Erst wenn Sie zur Einreichung von Gutachten aufgefordert werden, sollen Sie die Gebühr von 300 €uro auf das Konto der DGPPN Nr. 509 511 bei der Hypo-Vereinsbank München (BLZ 700 202 70) überweisen, Überweisungsbeleg mit Gutachten einreichen.

    Bitte die Unterlagen möglichst geordnet einreichen an den Zertifizierungsausschuß
    z. Hd. Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
    Institut für Forensische Psychiatrie der Charité – Universitätsmedizin Berlin
    Limonenstr. 27 12203 Berlin
    Tel. +49-30-8445 1410, Fax: +49-30-8445 1440

    Gutachten bitte erst nach Aufforderung an das vom Ausschuß benannte Ausschußmitglied senden!




    Letzte Änderung: September 2006
    Gestaltung: Anett Galow
    Betreuung: Björn Busse
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