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Anmeldung und Programm im Januar 2026
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der 29. Berliner Junitagung, die am 12. Juni 2026 als Hybridveranstaltung im Langenbeck-Virchow-Haus und online stattfinden wird. Das Thema lautet: „Aussagepsychologie und Opferschutz – ein Gegensatz?”
Die Anmeldung und das Programm werden im Januar 2026 freigeschaltet. Wenn Sie benachrichtigt werden möchten, können Sie sich gerne in unseren Veranstaltungsverteiler eintrage.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Tagungsthema
Die Aussagepsychologie in Deutschland wurde in den vergangenen vier Jahrzehnten in besonderer Weise durch Frau Prof. Dr. Renate Volbert geprägt. Mit ihrer langjährigen Tätigkeit am Institut für Forensische Psychiatrie der Charité Berlin sowie ihrer Professur an der Psychologischen Hochschule Berlin hat sie entscheidende Impulse für die wissenschaftliche Entwicklung des Fachgebiets gesetzt, den rechtspsychologischen Nachwuchs gefördert und an der Ausarbeitung zentraler (internationaler) Leitlinien mitgewirkt. Anlässlich ihres Eintritts in den Ruhestand im kommenden Jahr richtet die 29. Berliner Junitagung am 12. Juni 2026 den Blick auf ein Themenfeld, das eng mit ihrem Wirken verbunden ist und zugleich aktuelle wissenschaftliche wie gesellschaftliche Fragen aufwirft: Aussagepsychologie und Opferschutz – ein Gegensatz?
In den letzten Jahren wurde teilweise die Frage aufgeworfen, ob die Aussagepsychologie den Opferschutz ausreichend berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund eröffnen die Tagungsbeiträge interdisziplinäre Perspektiven darauf, vor welchen Herausforderungen Wissenschaft und Praxis gegenwärtig stehen und wie Opferschutz in diesem Kontext bedacht werden kann. Wie können beispielsweise Kinder, aber auch Beschuldigte bestmöglich befragt werden? Welche Auswirkungen haben psychotherapeutische Prozesse auf Erinnerungen? Und stehen sich Psychotherapie und Glaubhaftigkeit tatsächlich entgegen? Zudem wird ein empirischer Blick auf die Kritik an aussagepsychologischen Gutachten geworfen und aufgezeigt, welche besonderen Herausforderungen in der Beurteilung von Glaubhaftigkeit und Aussagetüchtigkeit bestehen. Mehr als 25 Jahre nach dem Grundsatzurteil des BGH stellt sich schließlich die Frage, ob dieses Urteil noch zeitgemäß ist.