
Die Forensisch-Therapeutische Ambulanz der Charité Berlin
Die Forensisch-Therapeutische Ambulanz (FTA) dient der professionellen Nachbehandlung von Berliner Straffälligen.
Sie ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Charité – Universitätsmedizin Berlin und den Berliner Senatsverwaltungen Justiz und Gesundheit und zielt darauf, rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter nachhaltig zu betreuen und so die Allgemeinheit vor neuen Straftaten zu schützen.
Sie befinden sich hier:
- Forensisch-Therapeutische Ambulanz der Charité Berlin
- Was ist forensische Nachsorge?
- Was sind die Voraussetzungen für die Behandlung eines Straftäters oder einer Straftäterin in der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz in Berlin?
- Wie funktioniert die Aufnahme in der FTA?
- Behandlungsangebot
- Team der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz
- Kontakt zur Forensisch-Therapeutischen Ambulanz
- Weitere Bereiche des Forensik-Instituts
Forensisch-Therapeutische Ambulanz der Charité Berlin
Die Berliner "Forensisch-Therapeutische Ambulanz" (FTA) dient der professionellen Nachbehandlung von Straffälligen, die ausschließlich aus dem Berliner Justiz- oder Maßregelvollzug entlassen werden und ihren Wohnsitz in Berlin haben. Sie ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Charité – Universitätsmedizin Berlin und den Berliner Senatsverwaltungen Justiz und Gesundheit.
Die Forensisch-Therapeutische Ambulanz wird vom Land Berlin finanziert mit dem Ziel, die im Strafvollzug und psychiatrischen Maßregelvollzug des Landes Berlin bestehenden Angebote zur Behandlung rückfallgefährdeter Gewalt- und Sexualstraftäter fortzuführen und zu ergänzen und so die Allgemeinheit vor neuen Straftaten zu schützen.
Forensische Nachsorge für ehemalige Straffällige aus anderen Bundesländern ist nicht möglich.
Was ist forensische Nachsorge?
Forensische Nachsorge ist eine ambulante Maßnahme zur Reduzierung des Rückfallrisikos von entlassenen Straffälligen. Aufgabe einer Forensisch-Therapeutischen Ambulanz ist es,
- durch geeignete therapeutische Interventionen ehemalige Straffällige vor Rückfällen zu bewahren,
- riskante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren.
- In Fällen der Führungsaufsicht kann dem entlassenen Täter oder Täterin per richterlichen Weisung die Forensische Ambulanz zur Seite gestellt werden. Dies ist einerseits in Form einer "Vorstellungsweisung" gemäß § 68b Abs. 1 StGB oder in Form einer "Therapieweisung" gemäß § 68b Abs. 2 StGB möglich.
Was sind die Voraussetzungen für die Behandlung eines Straftäters oder einer Straftäterin in der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz in Berlin?
Die Prüfung der Durchführbarkeit einer ambulanten Therapie durch das Team der "Forensisch-Therapeutischen Ambulanz" Berlin erfolgt in enger Abstimmung mit der Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA Tegel) sowie dem Krankenhaus des Maßregelvollzuges.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- die Verurteilung wegen eines Gewalt- oder Sexualdeliktes
- eine Vorbehandlung in der Sozialtherapeutischen Anstalt (SothA) der JVA Tegel oder im Berliner Krankenhaus des Maßregelvollzugs
- Behandlungsbereitschaft des Verurteilten oder der Verurteilten mit dem Abschluss einer schriftlichen Behandlungsvereinbarung
- eine durch Ärzte/Therapeuten der Ambulanz festzustellende Behandlungsindikation für eine ambulante Therapie
- die Zustimmung des Verurteilten oder der Verurteilten zur Einsichtnahme in das Strafurteil, frühere psychiatrische Begutachtungen, Einsichtnahme in die Krankenakte sowie die Erlaubnis zur begleitenden wissenschaftlichen Evaluation
- die Entbindung der FTA-Therapeutinnen und -Therapeuten von der Schweigepflicht gegenüber den anderen Beteiligten am sozialen Reintegrationsprozess (Bewährungshilfe, Justiz etc.)
Wie funktioniert die Aufnahme in der FTA?
- Kontaktaufnahme mit der FTA mindestens ein halbes Jahr vor absehbarer Entlassung
- Übersendung relevanter Unterlagen
- Erstgespräch
- Informationsgewinnung
- Fallkonferenz
- kriminalprognostischer Beurteilungsprozess mit individueller Risikoanalyse
- kontinuierliche Termine im Krankenhaus des Maßregelvollzugs, JVA, Ambulanz mit Abschluss einer Therapievereinbarung
- Zustimmung zur Schweigepflichtsentbindung und Erteilung einer Behandlungszusage gegenüber den Überweisern
Behandlungsangebot
Die Therapeutinnen und Therapeuten der "Forensischen-Therapeutischen Ambulanz" verfügen unter Verwendung wissenschaftlich begründeter Therapieformen sowie unter Einhaltung üblicher Dokumentations-, Supervisions- und Fortbildungsstandards über eine langjährige Erfahrung in der Behandlung von psychisch kranken Straffälligen.
Zu dem Behandlungsangebot gehören:
- die psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung
im Bedarfsfall auch die Durchführung von Kontrollmaßnahmen, wie
- Blutspiegelkontrollen von Medikamenten
- Drogenscreenings oder
- Alkoholabstinenz-Nachweiskontrollen.
Die therapeutischen Maßnahmen werden nicht nur in der Ambulanz durchgeführt, sondern die Patienten können auch zu Hause aufgesucht werden. Als Behandlungsdauer werden zunächst die ersten beiden Jahre nach Entlassung angestrebt, Verlängerungen sind möglich.
Team der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz

Das multiprofessionelle Team der Forensisch-Therapeutischen Ambulanz besteht aus
- Fachärzte und Fachärztinnen für Psychiatrie,
- Psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sowie
- Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen.
Zusammen stehen sie einer verurteilten Person nach ihrer Entlassung aus dem Vollzug betreuend zur Seite. Durch diese Betreuung und eine Vernetzung der Hilfe- und Nachbetreuungssysteme wie
- Bewährungshilfe,
- behandelnde Ärzte,
- Wohneinrichtung, etc.
kann das delinquente Rückfallrisiko nachweislich erheblich gesenkt werden.
Kontakt zur Forensisch-Therapeutischen Ambulanz
Forensisch-Therapeutische Ambulanz
Seidelstraße 38
13507 Berlin
+49 30 450 525 882
+49 30 450 7525 982
Leiterin:
Dr. med. Tatjana Voß
Öffnungszeiten:
Mo. – Mi.: 08:00 – 18:00 Uhr
Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr.: 08 - 16:00 Uhr