Notwendigkeit und Begründung der lebenslangen Freiheitsstrafe und des Mordbegriffs
Den nächsten Vortrag in unserem Kolloquium zur Forensischen Psychiatrie und Psychologie wird Bundesanwalt Prof. Dr. iur. Hartmut Schneider (Bundesanwaltschaft am 5. Strafsenat des BGH, Leipzig) am 11.05.2015 halten. Er wird zum Thema "Notwendigkeit und Begründung der lebenslangen Freiheitsstrafe und des Mordbegriffs" sprechen.
Zeit und Ort: Montag, 11.05.2015, 18.15 - 19.45 Uhr, Hörsaal des KMV (ehem. Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik), Haus 9 Olbendorfer Weg 70, 13403 Berlin-Reinickendorf
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Sie sind herzlich eingeladen!
Kontakt
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Postadresse:Oranienburger Straße 28513437 Berlin
Campus- bzw. interne Geländeadresse:Haus 10
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